Alle Gasanlangen müssen gemäß ÖVGW Richtlinie G K71 alle 12-15 Jahre auf Dichtheit überprüft werden. Die überprüfenden Bereiche sind unter anderem:
- Steigleitung
- Verteilungsleitung
- Verbrauchsleitung
- Gaszähleranlage
- Absperreinrichtungen
- Geräteanschlussleitungen
- Abgasführung
- Gasgeräteanlagen
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Leitungs- Innensanierung, abdichten ohne Stemmarbeiten
Bei negativ abgeschnittenen Anlagen (mit einer Leckrate von 0,2-5,0 l/h) ist eine Leitungsinnensanierung mittels Prodoral-Dichtverfahren möglich, in der die Leitung von innen abgedichtet wird. Dabei werden die Mauern nicht aufgebrochen (von daher kein Schmutzerzeugnis) und die Inbetriebnahme der Gasleitung ist am selben Tag möglich.