Nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz müssen alle Feuerstätten einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge werden Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre nach Abgasen überprüft.
Die Abgasmessung ist nur durch vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane, Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung, gestattet. Dabei wird überprüft, ob der Mindestwirkungsgrad (Energie- Effizienz) eingehalten wird und die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden. Zudem muss der Betreiber einer Gastherme oder eines Gasgerätes für die korrekte und sichere Funktion sorgen.